Lehrstelle als

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Fassadenmonteur

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Zimmerer

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Dachdecker/Spengler

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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN KONSUMENTEN

 

Die laut Angebot angeführten Mengen gelten als Ca.-Maße. Die Endabrechnung erfolgt nach tatsächlich verarbeiteten Mengen bzw. bei Regiearbeitszeit nach tatsächlichem Zeitaufwand (inkl. Fahrzeit).

Für Dachsteine und Dachziegel ist der Transportbruch bis 2% der Liefermenge zu tolerieren und kann nicht bemängelt werden. Reklamation über größere Bruchmengen sind sofort nach Erhalt am Lieferschein des Lieferanten/Frächters zu vermerken und ans zu melden.

Für kulanzweise Rücknahme von Materialien, die nicht in einem Liefer- oder Materialfehler begründet sind, wird eine Manipulationsgebühr von 15% des Bruttomaterialwertes am Tage der Rücknahme verrechnet. Voraussetzung für die Rücknahme ist die vollständige Wiederverwendbarkeit des Materials sowie der Rücktransport zu Lasten des Absenders.

Die für Materialanlieferungen notwendigen, beigestellten EUR-Paletten werden in Rechnung gestellt. Nach ihrer Rückgabe in gutem Zustand (gemäß OBB-Richtlinie) Freilager Peuerbach, werden die Paletten abzüglich einer Abnützungsgebühr (laut Lieferantenbestimmungen) gut geschrieben.

Unsere Firmenbeauftragten sind nicht zum Inkasso berechtigt. Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur an die Fassadenbau Ecklmair Ges.m.b.H. möglich. Vereinbarte Ratenzahlungen können nur über unsere Bankinstitute getätigt werden.

Ich bestätige, dass ich der Hauseigentümer bin und alle mündlichen und schriftlichen Abmachungen im Original-Auftrag enthalten sind, wobei vereinbart wird, dass mündliche Abmachungen nicht gelten, sofern sie nicht in diesem Vertrag schriftlich festgehalten sind.

Sämtliche oben und umseitig angeführten Vertragsbedingungen wurden im Detail besprochen und im Einzelnen ausgehandelt.

Hat der Auftraggeber, wenn er als Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes anzusehen ist, seine Vertragserklärung weder in den Geschäftsräumlichkeiten der Auftragnehmerseite noch bei einem von der Auftragnehmerseite auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von diesem Werkauftrag oder auch nach Annahme desselben durch die Auftragnehmerseite vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zur Annahme dieses Auftrags durch die Auftragnehmerseite oder danach binnen einer Woche erklärt werden; die Frist beginnt mit der Ausfolgung dieser Urkunde, frühestens jedoch mit der Annahme dieses Auftrags zu laufen. Handelt es sich hier um ein Abzahlungsgeschäft im Sinne des § 16 Konsumentenschutzgesetz, so erlischt das Rücktrittsrecht spätestens einen Monat nach dem Zustandekommen des Vertrages. Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform, wobei es genügt, wenn der Auftraggeber soweit er als Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes anzusehen ist, gegenständlichen Werksauftrag der Auftragnehmerseite oder deren Beauftragten, soweit ein solcher an den Vertragsverhandlungen mitgewirkt hat, mit einem Vermerk zurückstellt, der erkennen lässt, dass der Verbraucher das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung des Vertrages ablehnt. Es genügt, wenn die Erklärung innerhalb des oben genannten Zeitraumes abgesendet wird. Dieses Rücktrittsrecht steht aber im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes dem Auftraggeber als Verbraucher dann nicht zu, wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit der Auftragnehmerseite oder deren Beauftragten zwecks Schließung dieses Werkauftrages angebahnt hat, oder wenn dem Zustandekommen des Vertrags keine Besprechungen zwischen dem Auftraggeber und er Auftragnehmerseite oder deren Beauftragten vorangegangen sind.

Sofern der Auftraggeber nicht Alleineigentümer sein sollte, erklärt dieser in Vertretung der übrigen Miteigentümer, diese Vertragserklärung abgegeben zu haben. Für den Fall, dass ein Miteigentümer dieser Vereinbarung nicht zustimmen sollte, verpflichtet sich der Auftraggeber zur alleinigen Auftragserfüllung im eigenen Namen und zur diesbezüglichen Schad- und Klagloshaltung der Auftragnehmerseite.

Bei Nichterteilung eines Kredites bzw. einer Stornierung des Vertrages durch den Auftraggeber wird eine Abstandssumme von 25% der Auftragssumme vereinbart und ist die Auftragnehmerseite berechtigt, einen darüberhinausgehenden Schaden bei Vorliegen eines Verschulden der Auftraggeberseite darüberhinaus geltend zu machen.

Bei Nichteinhaltung des vereinbarten Arbeitstermines ist der Auftraggeber berechtigt unter Setzung einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt von diesem Werkauftrag zu erklären, wobei diesbezüglich jedoch die Setzung der Frist auf die Witterungsverhältnisse insoweit Bedacht zu nehmen ist, dass in der Winterzeit oder bei sonstigen schlechten Witterungsverhältnissen der Auftrag nicht realisiert werden kann.

Ist die Nichteinhaltung des vereinbarten Arbeitstermines durch die Auftragnehmerseite durch Verzögerungen im Bezug auf vereinbarungsgemäß vom Auftraggeber zu erbringende Vorleistungen bedingt, so steht dem Auftragnehmer kein Rücktrittsrecht in diesem Sinne zu.